Handlungskonzept Radwege

Wie können wir unsere Straßen für alle Verkehrsteilnehmer:innen sicherer machen? Diese Frage stellen wir uns oft, wenn es um die Mobilität in Mönchengladbach geht. Und so war es auch beim Handlungskonzept Radwege, das wir heute im Rat einbringen. 

Im Handlungskonzept haben wir klare Kriterien formuliert, die bei der Radwegeführung von der Verwaltung berücksichtig werden sollen. Auf Straßen, auf denen mehr als 30 km/h gefahren werden darf, soll der Radverkehr baulich möglichst getrennt von Autos und Fußgänger:innen geführt werden. Und in Tempo-30-Zonen und auf Fahrradstraßen soll ein Überholverbot geprüft werden, damit es nicht zu gefährlichen Manövern kommt. An einer Umverteilung des Straßenraums zu Gunsten des Radverkehrs wird an vielen Stellen in der Stadt kein Weg vorbeiführen. 

In den vergangenen Jahrzehnten hatte der Autoverkehr in Mönchengladbach oft Vorrang. Wir wollen, dass bei der Verkehrswegeplanung alle Verkehrsteilnehmer:innen gleichermaßen berücksichtigt werden. 

Vor allem Radfahrer:innen müssen im Straßenverkehr vor gefährlichen Situationen geschützt werden. Mit dem Handlungskonzept Radwege gehen wir den ersten Schritt.

Hier gibt es den Antrag