Wohnen, Strukturwandel, Stadtzentren und Bezirke: Im Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung wurden viele interessante Themen intensiv besprochen, die Thomas Fegers (SPD) als Ausschussvorsitzender nachfolgend zusammenfasst. Es tut sich einiges in der Stadt.
Sachstandsbericht Zentrenstrategie
Zu Beginn des Jahres 2021 hat die Verwaltung der Stadt Mönchengladbach unter dem Titel „Zentrenstrategie“ einen Prozess gestartet mit dem Ziel, die lange laufenden Anstrengungen, die Zentren zu nachhaltig lebenswert- und liebenswerten Orten zu entwickeln, durch weitere Impulse zu ergänzen und in einen Gesamtzusammenhang zu setzen.
Thomas Fegers: „Die Bipolarität unserer Stadt mit zwei „gleichwertigen“ Zentren hat ein Ende. Bereits während der Beratung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzepts mit Ratsbeschluss in 2017 wurde Thematik zwei „gleichwertiger“ Zentren in Mönchengladbach und in Rheydt ausgiebig diskutiert, allerdings fehlte hier noch der Mut zu einer ehrlichen Einordnung. Im Ergebnis hat insbesondere Rheydt unter dieser fehlenden Klarheit gelitten, da die weiterhin guten Nahversorgungsqualitäten nicht geschärft wurden. Jetzt besteht die einmalige Chance einer ehrlichen Debatte für beide Zentren mit den voneinander abweichenden Qualitäten.“
Weitere Infos:
https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=153051
Masterplan Stadtbezirke – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Der Erarbeitung des Masterplans Stadtbezirke lag das übergeordnete Ziel zugrunde, qualitatives Wachstum zu schaffen, indem die Innenstädte Gladbach und Rheydt wie auch die peripheren Stadtteile gestärkt und weiterentwickelt werden. Im Gesamtgefüge Stadt benötigen starke Innenstädte starke Stadtteile und starke Stadtteile brauchen starke Innenstädte.
Thomas Fegers: Im Ausschuss wurden die verschiedenen umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen gesondert vorgestellt. Es wurde einiges in den Stadtteilen bewegt, allerdings setzte die Pandemie in den letzten zwei Jahren zu und auch das bürgerschaftliche Engagement kam zum Erliegen. Mit diesem Bericht wird nun der Ausblick in die Zukunft gewagt. Bürgerschaftliches Engagement ist gerade jetzt wieder wichtig, muss aber mit einer anderen Konzeption begleitet werden. Dies auch vor dem Hintergrund der Prüfung einer Einrichtung von Bezirkshaushalten.“
Weitere Infos:
https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=153049
Handlungskonzept Wohnen: Zwischenbericht – Eckpunkte für den Wohnungsmarkt der Zukunft
Mit Hilfe des Handlungskonzeptes Wohnen soll ein kooperatives, zielgruppen- und quartiersbezogenes Programm für die Stadt Mönchengladbach mit dem Oberziel „Wohnen für alle“ erstellt werden. Grundlage für die Erstellung dieses integrierten Handlungskonzeptes Wohnen ist der Handlungsrahmen Wohnen, den der Rat am 3. Juli 2019 beschlossen hat.
Thomas Fegers: „Im Ausschuss konnte die Fachverwaltung gemeinsam mit externem Sachverstand einen aktuellen Zwischenstand zur städtischen Wohnungsbaupolitik geben. Leider ist infolge unterschiedlicher Krisen der Wohnungsbau auch in Mönchengladbach zum Erliegen gekommen. Die Wohnungsbaufördermittel des Landes konnten größtenteils nicht abgerufen werden, da keine Bauprojekte im sozialen Wohnungsbau umgesetzt wurden. Nur im Areal des ehemaligen Finanzamtes in MG wird sozialer Wohnungsbau geschaffen. Wir dürfen unsere Anstrengungen trotz Krisenstimmung nicht ruhen lassen und es wird immer klarer: „Unsere Stadt hat eine wohnungspolitische Richtungsänderung dringend nötig.“
Ein wichtiger Partner ist die städtische „WohnBau“, die ihre Kapazitäten ausgebaut hat und gerne am gemeinsamen Ziel für bezahlbaren Wohnraum in MG mitwirken möchte. Nun müssen schnell die richtigen Weichen gestellt werden!“
Weitere Infos:
https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=153094
Vortrag „WohnBau“
https://1drv.ms/b/s!AiheYz85D-xAlQy4-le1rD1Hx2vS?e=D5tgPG
Statusbericht „Strukturwandel in Mönchengladbach“
Die Beteiligung der Stadt Mönchengladbach an der IRR/ZRR wurde am 29.08.2018 beschlossen. Schon zu diesem Zeitpunkt wurde in Land und Bund ein früherer Ausstieg aus der Kohleförderung und -verstromung diskutiert. Im Zentrum stand dabei der im Januar 2019 vorgelegte Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Darauf aufbauend beschloss der Bundestag im Juli 2020 das Kohleausstiegsgesetz, das als Ausstiegsdatum das Jahr 2038 bestimmte, sowie das „Investitionsgesetzt Kohleregionen“, das die Flankierung des Strukturwandels durch Fördermittel in Höhe von ca. 38 Mrd. Euro (davon 14,8 Mrd. für das Rheinische Revier) sichern sollte. Als Folge der geänderten Regierungskonstellationen auf Bundes- und nun auch Landesebene, der anhaltenden Klimaproteste und zur Einhaltung der Pariser Klimaziele wird der Kohleausstieg in der Bundesrepublik gemäß jüngsten Beschlüssen auf Landes- und Bundesregierung erneut – nämlich auf das Jahr 2030 – vorgezogen. Neben erheblichen raumplanerischen Konsequenzen erhöht diese erneute Änderung vor allem den zeitlichen Druck, den ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen des Ausstiegs durch einen erfolgreich gestalteten Strukturwandel zu begegnen.
Thomas Fegers: „Mit dem Vorziehen des Ausstiegsdatums auf 2030 stehen alle bisherigen Planungen des Strukturwandels unter einen enormen Zeitdruck. Es ist einerseits gut, dass die Stadt professionelle Strukturen für die Bearbeitung förderfähiger Maßnahmen aufgebaut hat, andererseits hat der Ausschuss eine transparente und frühzeitige Einbindung in allen Entscheidungen eingefordert. Denn als Vertreter*innen der Bürgerschaft müssen wir gegenüber den Menschen sprachfähig bleiben und Projekte erklären können. Dies wurde von der Verwaltung zugesichert.“
Weitere Infos:
https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=153047
Unsere Strategie: Gemeinsam. Nachhaltig.
Mit dem Begriff „Strukturwandel“ allerdings werden häufig negative Veränderungsprozesse assoziiert, die mit dem Niedergang oder der Verlagerung prägender Wirtschaftsbereiche einhergehen. Das Gegenmittel besteht traditionell in der Erschließung neuer Flächen und Branchen zur Kompensation möglicher Arbeitsplatzverluste. Der Anspruch für Mönchengladbach heute sollte zeitgemäßer und zukunftsfähiger sein: Arbeitsplätze und Wertschöpfung sind unverändert wichtig. Doch werden Wohlstand und Lebensqualität vor Ort längst nicht nur durch strukturwandelbedingten Arbeitsplatzverlust bedroht, sondern auch durch die Folgen des Klimawandels, Energiearmut, mangelnde Bildung und Perspektivlosigkeit. . Werden diese Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung nicht ganzheitlich mitgedacht, bereiten diese Herausforderungen den Boden für die nächste Krise. Eine der Veränderung gegenüber aufgeschlossene Stadt wie Mönchengladbach kann den Strukturwandel als Chance betrachten und nutzen, um die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben.
Thomas Fegers: „Auch wenn viele Aspekte des Strukturwandels für viele Menschen noch fern sind, müssen Verwaltung und Politik frühzeitig die richtigen Schritte einleiten.“
Weitere Infos:
https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=153096
Aktueller Sachstand zur Leitentscheidung und Braunekohlenplanung vor dem Hintergrund des bis zum Jahr 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs unter Berücksichtigung des Strukturwandels und der Konsequenzen für eine Internationale Gartenschau
Die weitere Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II wird von Seiten der Stadt begrüßt, stellt sie doch grundsätzlich nicht nur bezüglich ihrer Klimaschutzwirksamkeit, sondern auch bezüglich ihrer regionalen Auswirkungen eine Verbesserung der Situation dar. Auch an dieser Verkleinerung hat die seit Jahrzehnten einmütig von Politik und Verwaltung vorgetragene Haltung der Stadt einen klaren Anteil und ist als deutlicher Erfolg zu bewerten.
Thomas Fegers: „Mönchengladbach hat mit einer sehr engagierten Fachverwaltung immer auf die Risiken des Tagebaus hingewiesen und unsere Interessen gut vertreten. Mit der weiteren Verkleinerung des Tagebaus sind bisherige Planungen obsolet geworden. Nun sind im weiteren Verfahren unsere Interessen insbesondere hinsichtlich der Befüllung des Restsees mit Rheinwasser und für einen leistungsfähigen Ersatz der A 61 mit Vehemenz zu vertreten.“
Weitere Infos:
https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=153095
Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB und Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Obere Hindenburgstraße/Waldhausener Straße
Weitere Infos:
https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=153045
Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Bereich „Rheydt Zentrum“ – Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich „Rheydt Zentrum“
Weitere Infos:
https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=153046
Thomas Fegers: „Hinter diese rechtlich notwendigen und bürokratischen Überschriften verbirgt sich ein planungsrechtliches Instrument, dass vor vielen Jahren im Stadtumbau erfolgreich eingesetzt (MG-Eicken) wurde. Der Ausschuss besuchte im Rahmen einer Exkursion ein Referenzprojekt in Gelsenkirchen. Nun erfolgt zuerst die nötige Grundlagenuntersuchung, denn diese muss sehr sorgfältig erarbeitet werden und ist der spätere Rahmen für die Umsetzung. Die vorhandene Bebauung und die Beschaffenheit der Gebiete entsprechen nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Diese Missstände wollen wir beheben, damit die ausgewählten Quartiere wieder lebenswerter werden.“
Bericht der Verwaltung über die mögliche Schaffung von Bauflächen in den Außenbezirken (zum Antrag 1543/X)
Auf Grundlage eines politischen Antrags berichtete die Verwaltung im Ausschuss zu den Möglichkeiten des Wohnungsbaus in den Außenbezirken.
Thomas Fegers: „Der Vortrag der Verwaltung hatte schon Fortbildungscharakter, aber mit Blick auf einen angespannten Wohnungsmarkt können auch die Außenbezirke eine positive Rolle übernehmen, soweit sich die Projekte im Umfeld der bestehenden Bebauung gut einfügen. Politisch nicht gewollt ist eine Zersiedelung der dörflichen Strukturen und die Zerstörung der natürlichen Lebensräume.“
Weitere Infos:
https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=153053
Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Mönchengladbach
Thomas Fegers: „Im Kontext zu Bauflächen in den Außenbezirken steht der Landschaftsplan. So hat er eine wichtige Steuerungsfunktion zum Schutz von Natur- und Landschaft.“
Weitere Infos:
https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/to0050.asp?__ktonr=153050